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Kritik von Jens Adrian |
Hinzugefügt am 10. April 2026
Laufzeit: 105 min.
Produktionsland: Schweiz
Produktionsjahr: 2024
FSK-Freigabe: ab 12 Jahren
Regie: Maria Brendle
Musik: Mark Bächle
Besetzung: Julia Buchmann, Stefan Merki, Rachel Braunschweig, Max Simonischek, Liliane Amuat, Marlene Tanczik, Aaron Hitz, Susanne-Marie Wrage, Nikolaus Schmid, Mathis Künzler, Michèle Breu, Levio Corvaglia, Martin Hug, Patrick Slanzi, Johannes Hegemann
Kurzinhalt:
Für Staatsanwalt Walter Gmür (Stefan Merki), der schon Vieles erlebt hat, klingt es nach einer unvorstellbaren Tat, als im Frühsommer des Jahres 1904 eine Kinderleiche in einem Wald nahe St. Gallen gefunden wird. Dass wenig später die Mutter des ermordeten Knaben vor ihm sitzt, die den sie verhaftenden Polizisten bereits gestanden hat, macht ihn nur noch fassungsloser. Aber nun schweigt die junge Frieda Keller (Julia Buchmann) zur Tat. Sie meint, ihr Geständnis müsse reichen. Friedas Schwester Bertha (Liliane Amuat) engagiert den profilierten Anwalt Arnold Janggen (Max Simonischek), der seine Mandantin aber bis zur Verhandlung nicht zu sehen bekommt, da der Staatsanwalt dies nicht zulässt. Aber was soll eine alleinstehende Mutter dazu gebracht haben, ihr Kind zu ermorden? Illegitime Kinder mittelloser Mütter gibt es schließlich zahlreiche. Während Gmürs Ehefrau Erna (Rachel Braunschweig) viel Zeit mit Frieda verbringt und die gesellschaftliche Situation der jungen Frau zu verstehen beginnt, suchen Gmür und Janggen unabhängig von einander Kontakt zu einer Bekanntschaft Friedas und dem Vater des Jungen. Wohl wissend, dass sollte Frieda wegen vorsätzlichen Mordes verurteilt werden, ihr die Todesstrafe droht …
Kritik:
In ihrem Langspielfilmdebüt erzählt Filmemacherin Maria Brendle nach wahren Begebenheiten den Fall von Frieda Keller. Die junge Frau war gerade einmal 25 Jahre alt, als sie im schweizerischen St. Gallen im Jahr 1904 angeklagt wurde, ihr Kind ermordet zu haben. Dass Friedas Fall dabei insbesondere im letzten Drittel geradezu unerwartet nahegeht, liegt nicht nur daran, wie tragisch die Umstände sind, sondern vielmehr, wie oft sich diese Schicksale in der damaligen Zeit zugetragen haben. Erst dann versteht man auch die Bedeutung von Friedas Gerichtsprozess und was danach kam.
Die Erzählung beginnt damit, wie Frieda vom zuständigen Staatsanwalt Walter Gmür befragt wird, was oben im Hagenbuchwald geschehen sei. Sie wirkt geschockt, dabei hat sie, wie man später erfährt, bereits als zwei Polizisten sie aufsuchten gesagt, „Ich war’s“. Schon zuvor wird St. Gallen von der Nachricht gepackt, dass am 7. Juni 1904 im Wald die oberflächlich verscharrte Leiche eines vermutlich fünfjährigen Knaben entdeckt wurde. Die Ordensschwester der Kinderbewahranstalt Tempelacker identifiziert den Buben als Ernstli Keller, Sohn von Frieda Keller. Die junge Mutter wird verhaftet und nicht nur von der Öffentlichkeit bereits verurteilt, noch bevor überhaupt Ermittlungen stattgefunden haben. Selbst, wenn Frieda gesteht, ist sie wirklich eine Mörderin oder versucht sie, jemanden zu schützen? Und sollte sie ihren Sohn tatsächlich ermordet haben, was hat diese Frau, die von ihren Arbeitskolleginnen und ihrer Schwester als zuverlässig, freundlich und zuvorkommend beschrieben wird, zu so einer grausamen Tat gebracht?
Es sind Fragen, die lange Zeit im Dunkeln bleiben, während Regisseurin Brendle in Friedas Fall das Bild einer Gesellschaft zeichnet, in der Frauen Menschen zweiter Klasse sind. An ein Frauenwahlrecht ist nicht zu denken, geschweige denn, dass sie bestimmte Berufe ergreifen dürfen. Nicht einmal Fahrradfahren ist ihnen erlaubt, wenn sie nicht wollen, dass die ganze Stadt sich den Mund über sie zerreißt. Die aus Berlin stammende Verlobte und spätere Ehefrau des Anwalts Arnold Janggen, der Friedas Fall übernimmt, fällt gerade deshalb auf, weil sie sich nicht an solche Konventionen halten möchte und für ihre Überzeugungen eintritt. Janggen weiß selbst nicht, ob seine Mandantin schuldig ist und wenn ja, was sie zu der Tat bewogen haben könnte. Solange Staatsanwalt Gmür es nicht zulässt, darf der Anwalt seine Mandantin nicht sehen. Tatsächlich nicht einmal, bis der Prozess beginnt. Und da Frieda schweigt, zieht der Staatsanwalt seine eigenen Schlüsse aus den wenigen Informationen, die ihm vorliegen: es muss eine Tat des Wahnsinns gewesen sein.
Was für ein Leben Frieda Keller bis zu ihrer Inhaftierung gelebt hat, kann er sich nicht vorstellen. Die alleinstehende Frau, die in einer Damenschneiderei gearbeitet hat, war angesehen, doch der Lohn war, ihrer Aussage nach, zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. Sie wohnte zur Untermiete bei ihrer Schwester Bertha und ihrem Mann. Hat Frieda ihren Sohn, von dem ihr Umfeld nicht einmal wusste, dass er existiert, also kaltblütig ermordet, weil ihr die Belastung zu viel geworden ist und sie sich mit Kind keine Chancen auf eine Ehe ausgerechnet hat? Dies wirft ihr zumindest die Staatsanwaltschaft vor, wohl wissend, dass Frieda bei einer Verurteilung wegen Mordes mit Vorsatz die Todesstrafe droht. Dabei wird Gmür in seiner Strategie auch davon angetrieben, dass ihm ein Posten im Großrat winkt, wenn er eine Verurteilung in dem in der Öffentlichkeit stark diskutierten Fall erreicht.
Basierend auf dem 2015 von Michèle Minelli veröffentlichten Roman über Frieda Keller beginnt die filmische Aufarbeitung des Falles zwar in gewisser Hinsicht als Krimidrama, legt ersteren Aspekt aber nach in etwa der ersten Hälfte zu den Akten, um sich auf Friedas gesellschaftliche Situation zu konzentrieren. Sie ist gefangen in einer Welt, in der Frauen Erwartungen erfüllen sollen, obwohl sie nicht nur eingeschränkt wird, sondern nicht einmal eine Unterstützung erhält. Selbst vor Gericht heißt es hier, dass viele Mütter ihre Kinder verbergen müssen. Uneheliche Kinder gelten als schandbehaftet, die Frauen, die sie zur Welt bringen als ehrlos und werden mit Verachtung bestraft. Weder werden die alleinerziehenden Frauen finanziell unterstützt, noch Einrichtungen wie die Kinderbewahranstalt, bei denen die Ordensschwestern mit den vielen Säuglingen, die dort abgegeben werden, ohnehin überfordert sind. Ganz abgesehen davon, dass ungewollte Schwangerschaften nicht selten auf Übergriffe folgen, die auf Grund zersplitterter Rechtslagen in unterschiedlichen Gebieten kaum verfolgt werden (können). Es ist eine Situation, zu der sich abstruse pseudowissenschaftliche Verfahrensweisen gesellen, wie dass Ohrläppchenvermessungen auf Charaktereigenschaften von Beschuldigten schließen lassen sollen.
Auch wenn in vielen Belangen nach wie vor Verbesserungspotential besteht, Vieles an der grundlegenden Situation der Stellung der Frau in der Gesellschaft hat sich verbessert und auch die soziale Absicherung ist heute eine andere als damals. Doch Veränderung beginnt mit einem ersten Schritt und Friedas Fall widmet sich einem ausschlaggebenden Fall, der auch nach dem Urteil viel Aufmerksamkeit in der Bevölkerung auf sich zog. Das ist inhaltlich wichtig und wirkt nicht nur dank der Originalschauplätze, an denen gedreht wurde, ungemein authentisch. Das Drama ist durchweg gut gespielt und rückt insbesondere im letzten Drittel das Schicksal nicht nur von Frieda, sondern von Frauen in ihrer Situation ins Zentrum. Dies weckt Verständnis dafür, wie schwer und lange der Weg war, um zu dem zu kommen, was man heute als selbstverständlich erachtet, und es unterstreicht, dass die Dinge oftmals nicht so einfach sind, wie sie auf den ersten Blick scheinen.
Fazit:
Zu Beginn fragt man sich noch, ob Frieda tatsächlich getan hat, was ihr vorgeworfen wird. Zu unvorstellbar die Tat und zu sehr betont sie, dass sie die Täterin sei, als wolle sie weitere Ermittlungen verhindern. Doch kaum, dass mögliche Täter vorgestellt werden, scheiden diese auch wieder aus. Die Frage, ob es sich gar um einen Mord aus Verzweiflung gehandelt haben könnte, tritt jedoch in den Hintergrund, wenn Filmemacherin Maria Brendle die Erzählung mit der Entwicklung der Frauenrechte und der Stellung der Frau im Allgemeinen zu jener Zeit verbindet. Anfangs wirkt das noch etwas aufgesetzt, doch insbesondere in der zweiten Hälfte fügen sich diese Elemente gelungen zusammen. Dabei würde man sich wünschen, das Drama würde mehr Zeit mit der tatsächlichen Gerichtsverhandlung verbringen. Das Urteil symbolisiert im Ergebnis ein Versagen der ganzen Gesellschaft. Sowohl der zivilen, die Frauen alleine lässt, anstatt sie zu unterstützen, wenn ihnen Unrecht getan wird, als auch der juristischen, die die Rahmenbedingungen dafür schafft, sie auch noch vor dem Gesetz zu stigmatisieren. Wie tragisch all das ist und wohin es führen kann, macht Friedas Fall auf greifbare Weise deutlich. Insbesondere von Julia Buchmann in der Titelrolle stark gespielt, aber bis in die Nebenrollen toll besetzt, ist das makellos ausgestattet und mit einer Authentizität, auch bei den Dialogen umgesetzt, dass die Aussagen merklich berühren und das Ende wie eine noch schlimmere Strafe klingt, als man sich vorzustellen vermag. Als gelungenes Porträt, das die historische Bedeutsamkeit ebenso zum Ausdruck bringt, wie die aussichtslose Situation der Person im Zentrum, ist das nicht nur sehenswert, sondern wertvoll.

